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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1.    HELIGOLF (Einzelunternehmen) - im Folgenden HELIGOLF genannt -  bietet über seine Webseite heli-golf.com Helikopterflüge, insbesondere kombiniert mit einem Golfausflug, an. 

 

2.    Leistungen der HELIGOLF erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB). Diese AGBs sind vereinbarter Bestandteil aller mit HELIGOLF abgeschlossenen Verträge.

 

3.    Die AGB gelten für künftige Verträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich miteinbezogen werden. 

 

4.    Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGBs.

 

5.    Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn HELIGOLF der Miteinbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. 

 

§ 2 Vertragsschluss    

 

1.    Der Auftraggeber kann über die Webseite von HELIGOLF eine unverbindliche Anfrage stellen. HELIGOLF unterbreitet dem Auftraggeber entsprechend der Anfrage per E-Mail ein unverbindliches Angebot auf Vertragsabschluss. Der Auftraggeber kann dieses Angebot innerhalb von 30 Werktagen durch Zusendung einer Annahmebestätigung per E-Mail annehmen und gibt damit ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Nach ergebnislosem Ablauf der Frist gilt das Angebot von HELIGOLF als abgelehnt. Angaben von HELIGOLF in Prospekten, Zeitschriften, Werbeeinschaltungen, TV-Spots, Radio-Spots, im Internet sowie in anderen Medien sind nur einschließlich der Preise, unverbindlich. 

 

2.    Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt durch die seitens HELIGOLF übermittelte Auftragsbestätigung zusammen. 

 

§ 3    Verzug und Unmöglichkeit 

 

1.    Kommt es aufgrund nachträglicher Änderungen der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zu Verspätungen oder zu einer Unmöglichkeit der Auftragsdurchführung, sind Regressansprüche und Schadensersatzforderungen an HELIGOLF sowie eine Haftung der HELIGOLF ausgeschlossen.

 

2.    Höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Ausrufung des Ausnahmezustandes und andere Gründe, die HELIGOLF nicht zu vertreten hat und die die Ausführung des Auftrages verhindern, entbinden HELIGOLF von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Hierunter fallen außerhalb des Machtbereichs von HELIGOLF liegenden Umstände, insbesondere auch die Verweigerung von Flug- und Außenlandegenehmigungen durch die zuständigen Behörden, die Witterungslage, Flugunfälle, Triebwerksschäden, sonstige technische Gründe, der Ausfall von Piloten, die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Treibstoff durch die beauftragte Lieferfirma und dergleichen. In den vorgenannten Fällen haftet HELIGOLF nicht für die bei dem Auftraggeber eingetretenen Schäden. 

 

3.    HELIGOLF verpflichtet sich, in den in § 3 Abs. 2 genannten Fällen, die eingetretenen Behinderungen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln baldmöglichst zu beseitigen, wobei der Auftraggeber die ihm zumutbare Unterstützung zu gewähren hat. Überschreitet eine Behinderung jedoch einen zumutbaren Zeitraum so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist HELIGOLF berechtigt, dem Auftraggeber die bereits erbrachten Leistungen sowie evtl. bereits angefallene Gebühren (z. B. Flughafen-, Landegebühren etc.) zu berechnen. In den vorgenannten Fällen sind Regressansprüche an HELIGOLF ausgeschlossen. 

 

4.    Gerät HELIGOLF schuldhaft in Verzug, so hat ihr der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall können Regressansprüche gegenüber HELIGOLF – mit Ausnahme von Körper- und Gesundheitsschäden - nur erhoben werden, sofern HELIGOLF den Verzug zumindest grob fahrlässig verursacht hat. Dasselbe gilt bei von HELIGOLF zu vertretender Unmöglichkeit. 

 

§ 4    Haftung

 

1.     HELIGOLF haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mit Ausnahme von Körper- und Gesundheitsschäden haftet HELIGOLF nicht für leichte Fahrlässigkeit.

 

2.    HELIGOLF haftet nicht für Schäden, die aus der Erfüllung von geltenden Rechtsvorschriften, Flugbestimmungen, behördlichen Anweisungen oder daraus entstehen, dass der Auftraggeber die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt. 

 

3.    HELIGOLF haftet nicht für Schäden, die auf dem Weg zum oder vom Hubschrauber weg entstehen.

 

4.    Die Haftung von HELIGOLF übersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Für mittelbare oder Folgeschäden, welche nicht das Leben oder die Gesundheit betreffen, ist HELIGOLF nur haftbar, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. 

 

5.    Ausschluss und Beschränkungen der Haftung von HELIGOLF gelten sinngemäß auch zugunsten der Bediensteten oder Vertreter von HELIGOLF.

 

6.    Die vorgesehene Flugroute, Landeplätze bzw. die Flugzeiten können jederzeit, insbesondere aus Sicherheitsgründen oder operativen Gründen, abgeändert werden, ohne dass dem Auftraggeber daraus ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht. 

 

 

§ 5 Genehmigungen und Außenlandeplätze

 

1.    Grundsätzlich wird HELIGOLF für die Einholung von Bewilligungen und Genehmigungen (Abflug- und Landegenehmigung), Zustimmungserklärung des Grundstücksverfügungsberechtigten etc. sorgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, HELIGOLF dabei zu unterstützen.

 

2.    Außenlandeplätze müssen vom Auftraggeber so abgesichert werden, dass ein Betreten durch Unbefugte während des Flugbetriebes ausgeschlossen ist. Die Anweisungen des Piloten und des Bodenpersonals, die den Flugbetrieb betreffen, sind unbedingt zu befolgen. HELIGOLF haftet nicht für eintretende Schäden bei Nichtbefolgung von Einsatzanweisungen und/oder nicht ausreichend abgesicherten Außenlandeplätzen. 

 

3.    Vom Auftraggeber ist ein Mitarbeiter namhaft zu machen, der gegenüber HELIGOLF für die Auftragsabwicklung verantwortlich zeichnet. Andernfalls wird automatisch die Person, mit der der Auftrag geschlossen wurde, als verantwortlich gewählt.

 

4.    Die Außenlandeplätze sind nach den Anweisungen der Mitarbeiter von HELIGOLF vorzubereiten (keine losen Gegenstände, staubfrei), während des Flugbetriebs instand zu halten und nach Auftragsdurchführung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen. Sollte sich vor bzw. während der Auftragsdurchführung der vom Auftraggeber ausgewählte Landeplatz als nicht geeignet erweisen, so dass auf einen anderen Landeplatz ausgewichen werden muss, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.

 

 

§ 6    Versicherung

 

Der Auftraggeber ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gegen einen Unfall versichert. Das im Hubschrauber mitgeführte Reise- und Golfgepäck ist ebenfalls in der gesetzlichen Höhe versichert.

 

§ 7 Zahlung, Verzug

 

1.    Der Rechnungsbetrag wird nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und ist ohne jeden Abzug innerhalb von sieben Tagen zu entrichten.

 

3.    Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist HELIGOLF berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. 

 

§ 8 Stornierung

 

Wird ein Vertrag vom Auftraggeber storniert, so fallen folgende Stornogebühren an:

 

Bis 14 Tage vor dem Flugtermin 0 % der Auftragssumme

ab 14 Tage vor dem Flugtermin 35 % der Auftragssumme

ab 7 Tage vor dem Flugtermin 65 % der Auftragssumme

ab 24 Stunden vor dem Flugtermin 90 % der Auftragssumme

 

Erscheint der Auftraggeber zu einem vereinbarten Flugtermin unentschuldigt nicht oder zu spät, verfällt der Anspruch auf einen Mitflug ersatzlos. 

 

Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass HELIGOLF ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Stornogebühr entsprechend reduziert.

 

§ 9 Flugvoraussetzungen, körperliche Einschränkungen

 

1.    Der Mitflug ist nur Personen gestattet, die nicht unter dem Einfluss von Alkohol, bewusstseinserweiternden Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Piloten vor Beginn des Fluges mitzuteilen. 

 

2.    Der Auftraggeber und die weiteren Passagiere haben den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Sie dürfen sich dem Hubschrauber nur im Blickfeld des Piloten nähern bzw. hiervon entfernen. Alle Passagiere haben während des gesamten Fluges angeschnallt zu sein.

 

3.    HELIGOLF geht bei Passagieren von einem maximalen Durchschnittsgewicht bei Damen von 80 kg, bei Männern von 95 kg und bei Kindern von 35 kg aus. Sollte ein Passagier mehr wiegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies bei der Buchung bekanntzugeben. Andernfalls hat HELIGOLF das Recht, einem Passagier den Flug zu verweigern, um einen sicheren Flug zu gewährleisten. 

 

§ 10 Gültigkeit von Gutscheinen

 

Gutscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr. 

Danach kann ein Gutschein nur noch auf Kulanz von HELIGOLF eingelöst werden. HELIGOLF behält sich bei der Einlösung von abgelaufenen Gutscheinen das Recht vor, eine angemessene Aufzahlung durch etwaige Preissteigerungen (wie z. B. Sprit, Personal, behördliche Auflagen, Versicherungen, Abgaben, Steuern usw.) zu verrechnen. 

 

§ 11 Datenschutz

 

HELIGOLF behandelt die personenbezogenen Daten seiner Auftraggeber vertraulich entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages.

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mit HELIGOLF abgeschlossenen Verträge ist München. 

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